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Reisehinweise für Winterreisen
Gruppeneinteilung Skikurse*
Skikurs I
Voraussetzung: Skifahranfänger keine Erfahrung in Technik und Ausrüstung,
alpinem Gelände, sowie alpinen Gefahren.
Schulungsziel: Spielerisches Vertrautmachen mit dem Gerät durch Gehen,
Steigen, Abfahren bis zum kontrollierten Fahren. Liftfahren in einfachem Gelände.
Skikurs II
Voraussetzung: Beherrschen von Liftfahren, Grundschwung in mittelschwerem alpinem
Gelände.
Schulungsziel: Vermittlung von Spaß und Sicherheit in jedem alpinen Gelände
durch Umsteigetechnik bzw. Parallelschwung.
Skikurs III
Voraussetzung: Tempokontrolle in jedem alpinen Gelände durch Umsteigeschwünge
bzw. Parallelschwünge.
Schulungsziel: Geländeangepasstes Fahren in schwierigem alpinem Gelände,
bei Tiefschnee, weicher und harter (Eis-)Piste.
Skikurs IV
Voraussetzung: Sicheres Beherrschen aller alpinen Geländeformen.
Schulungsziel: Gezielte Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens,
theo-retische Unterweisung. Rationelles Fahren auf Buckelpiste, harter Piste
und im Tiefschnee mit verschiedenen Techniken.
Carven
Die aktuelle Carvingtechnik wird in allen Könnerstufen in das Schulungsprogramm
eingebaut.
Zwergerlkurs
Voraussetzung: Wenn Ihr Kind mindestens 4 Jahre alt ist, seine Skier schon selbst
tragen kann und spielerisch Skifahren lernen möchte, ist der Zwergerlkurs
bei ERD-Familienreisen genau das Richtige. Hier wird individuell auf Ihr Kind
eingegangen, in kleinen Gruppen und von besonders geschulten und motivierten
Skilehrern.
Gruppeneinteilung Snowboardkurse*
Snowboardkurs A
Voraussetzung: Anfänger und Einsteiger; keine oder nur sehr geringe Erfahrung
Schulungsziel: Gerutschtes Schwingen (Front- und Backside), sicheres Schwingen
in einfachem Gelände, Liftfahren (Schlepp- und Sessellift)
Snowboardkurs F
Voraussetzung: Liftfahren, sicheres Schwingen in einfachem und mittelschwerem
Gelände.
Schulungsziel: Gezielte Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens
und der Schwungqualität, Streck- und Beugeschwingen, funktionelles Fahren
in steilem Gelände.
*Die Einteilung in die verschiedenen Kursklassen erfolgt vor Ort durch das
ERD-Team. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die den jeweiligen Mindestvoraussetzungen
nicht entsprechen, bei der örtlichen Skischule anzumelden (Sonderkosten).
Bei Freizeiten, die für unter 16-jährige...
...ausgeschrieben sind, besteht Ski- oder Snowboard-Kurspflicht. Es gelten die
Bestimmungen des Jugendschutzes für unter 16-jährige.
Bei Freizeiten für über 16-jährige...
... können sich die Reiseteilnehmer entscheiden, ob sie am Ski- oder Snowboardkurs
teilnehmen möchten. Bitte unbedingt bei der Buchung angeben, ob eine Teilnahme
am Kurs gewünscht ist, da wir je nach Anzahl der Anmeldungen die Ski- und
SnowboardlehrerInnen einteilen werden.
Snowboard
Bei Reisen für Familien und für Erwachsene ab 18 J. mit diesem Zeichen
wird zusätzlich Snowboardbetreuung angeboten. Die Snowboarder fahren in
Gruppen von ca. 8 Personen und werden von einem ERD-Mitarbeiter angeleitet.
Kurse für Erwachsene und Skibetreuung für
Eltern
Ski- und Snowboardkurse werden bei Reisen für über 18-jährige
erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen je Kurs durchgeführt.
Für die bei Familienreisen ausgeschriebene Skibetreuung für Eltern
(keine Anfänger) gilt ebenfalls eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen.
Die Kurse finden halbtags statt.
Skipass
Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubskalkulation an die Kosten für Lifte und
Bergbahnen. Bei unseren Ausschreibungen haben wir - sofern die neuen Skipasstarife
noch nicht bekannt waren zur Orientierung die Preise der letzten Saison
angegeben. Teilweise muss mit einer Erhöhung gerechnet werden. Bei Schneemangel
erfolgt bei vielen Bergbahnen keine Rückerstattung.
Schneeverhältnisse
Aus Umwelt- und auch aus Gesundheitsaspekten werden wir bei extremem Schneemangel
auf das Ski- u. Snowboardfahren verzichten und entsprechende Alternativprogramme
anbieten.
Altersgrenzen
Voraussetzung für die Teilnahme an Freizeiten ab 16 ist das vollendete
16. Lebensjahr (Alter 16), bei Reisen für Erwachsene das vollendete 18.
Lebensjahr (Alter 18) am ersten Reisetag. Wir überprüfen bei der Abfahrt
die Ausweise und müssen ggf. Teilnehmer zurückweisen.
Rauchverbot im Bus
Bei unseren Bustouren gilt ein Rauchverbot im Fahrgastraum. Mit Ihrer Reiseanmeldung
erklären Sie sich damit einverstanden.
Selbstverpflegerhäuser
Diese Häuser haben meistens keinen Service. Die Reiseteilnehmer sind selbst
für die Ordnung und Sauberkeit der Zimmer und des Hauses sowie für
Tisch- und Spüldienste verantwortlich.
Häuser mit Service / Hotelbetrieb
Dies sind Häuser von einfachen Pensionen bis Luxushotels, die normalen
Hotelservice bieten. (Ausnahme: bei Unterbringung in Appartements findet normalerweise
während Ihres Aufenthaltes keine Reinigung und Handtuchwechsel statt.)
Zimmerverteilung
Bei Freizeiten, die für unter 18-jährige ausgeschrieben sind, werden
keine Doppelzimmer an Pärchen vergeben. Es gelten die Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes für unter 18-jährige Teilnehmer.
Zimmerbelegung
Bitte geben Sie Ihren Unterbringungswunsch in der Reiseanmeldung an. Auch Einzelreisende
können sich im Doppel- oder Mehrbettzimmer anmelden. Wir werden uns bemühen,
Sie Ihrem Wunsch entsprechend unterzubringen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch
nicht. Soweit eine entsprechende Belegung nicht möglich ist, d.h. wir bis
kurz vor Reiseantritt keine(n) Zimmerpartner finden, ist der höhere Preis
(z.B. für Einzelzimmer) zu entrichten.
Schriftliche Reisebuchung und telefonische Reservierung
Für Ihre Reisebuchung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular
im Prospekt auf der letzten Seite - per Post oder Fax, bzw. Ihre über das
Buchungsformular im Internet gesandte E-Mail. Wir nehmen auch gerne telefonische
Reservierungen entgegen. Diese gelten allerdings nur zwei Tage; danach muss
uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Reisebestätigung wird Ihnen
dann umgehend zugesandt.
Bezahlung/ Reiseunterlagen
Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Rechnung und Ihre Reisebestätigung
mit integriertem Sicherungsschein, der die zu leistende Zahlung absichert. Die
geforderte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Ca. 46 Wochen
vor Beginn der Reise senden wir Ihnen zusammen mit dem Informationsbrief eine
Restzahlungsaufforderung. Flugscheine etc. erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung
am vereinbarten Treffpunkt am Flughafen.
Kontoanschrift
Evangelischer Reisedienst e.V.
Schützenbühlstr. 81
70435 Stuttgart
Volksbank Zuffenhausen (BLZ 600 903 00)
Konto-Nr. 400 025 000.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine Kontoabbuchungen
vornehmen.
Mindestteilnehmer
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Gleichzeitig möchten wir
Ihnen Gruppenreisen zu erschwinglichen Preisen anbieten. Dies funktioniert nur,
wenn sich für jede Reise eine bestimmte Anzahl an Interessenten meldet.,
d.h. die bei den einzelnen Reisen angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht
ist. Da dies niemand garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der
Qualität der Leistung machen möchten, kann es passieren, dass wir
eine Reise absagen müssen spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn.
Falls wir Ihnen alternativ kein anderes Reiseziel anbieten können, erfolgt
die Absage kostenfrei und ersatzlos.
Informationsbrief/-treffen
Alle für Ihre Reise notwendigen Angaben bezüglich Reiseleitung, Treffpunkt,
Abfahrtszeit, Verpflegungsleistungen, Urlaubsadresse, Visa- und Devisenbestimmungen
werden in einem Informationsbrief rechtzeitig bekannt gegeben (ca. 46
Wochen vor Reisebeginn). Vor Ihrer Reise laden wir Sie zu einem Informationsabend
ein.
Reisedokumente
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses hinsichtlich
der Notwendigkeit eventueller Verlängerung. Im allgemeinen muss der Reisepass
noch mindestens 6 Monate gültig sein. Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich
für die genaue Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
verantwortlich. Jede Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen. Bitte beachten
Sie unsere Informationen im Katalog und / oder Informationsbrief, welche sich
normalerweise auf Einreisebedingungen ausschließlich für deutsche
Staatsbürger beziehen.
Teilnehmerlisten
Ein Ziel des ERD ist auch, es den Teilnehmern zu ermöglichen, über
das Ende der Reise hinaus den Kontakt zu den Mitreisenden zu halten. Deshalb
ist es bei uns seit langem Tradition, auf allen Reisen eine Teilnehmerliste
mit den Adressen, E-mail und Telefonnummern auszugeben. Sollten Sie mit der
Aufnahme Ihrer Daten in die Liste nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies
bitte vor der Reise kurz schriftlich oder per Fax mit.
Drogenverbot
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen
aller Art, sowie Aufputschmitteln bei unseren Reisen strengstens untersagt ist.
Für die daraus entstehenden Folgen haften ausschließlich die Teilnehmer
und deren Eltern. Der Reiseleiter ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung
jederzeit von der Reise auszuschließen.
Impfschutz
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
wird verwiesen.
Leitung und pädagogische Mitarbeiter
Alle unsere Reisen werden von geschulten, ehrenamtlichen Reiseleitern geführt.
Bei Freizeiten für unter 18-jährige wird normalerweise für jeweils
10 Teilnehmer ein pädagogischer Mitarbeiter eingesetzt, der gleichzeitig
auch Ski- oder Snowboardlehrer ist.
Sofern bei Drucklegung des Katalogs bereits bekannt, haben wir den Namen der
Reiseleitung bei der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Selbstverständlich
können sich hierbei bis zum Reisebeginn noch Änderungen ergeben; d.h.
dass ein(e) andere(r) Reiseleiter(in) zum Einsatz kommt.
Flugreisen
Die Anreise erfolgt mit Charter- oder Linienmaschinen in der Touristenklasse
(Economy-Class) vorbehaltlich Änderungen der Fluggesellschaften
und Streckenführung. Definitive Flugzeiten standen bei Drucklegung des
Kataloges noch nicht fest.
Sie können generell nicht damit rechnen, dass Ihr Abflug zum Reiseort morgens
stattfindet. Der Abflug kann auch in den Nachmittags- oder Abendstunden beginnen.
Umgekehrt können Sie ebenfalls nicht damit rechnen, dass der Rückflug
erst nachmittags oder abends stattfindet. Auch hier ist es möglich, dass
der Abflug schon früh morgens erfolgt. Beides liegt an den Plänen
der Fluggesellschaften, die sich ständig ändern und bei Drucklegung
des Prospektes, manchmal sogar bei der Buchung Ihrer Reise, noch nicht abschließend
feststehen.
Direktflüge bedeuten lediglich, dass ein Umsteigen nicht erforderlich ist.
Zwischenlandungen sind jedoch möglich. Wenn sich aus dem Prospekt und Ihrer
Buchung kein Direktflug ergibt, so erfolgen in aller Regel Zwischenlandungen
mit hierdurch bedingten, international üblichen und vorgeschriebenen Warte-
und Eincheckzeiten. Es kann, je nach Flugplänen der jeweiligen Saison,
auch vorkommen, dass Sie über einen sogenannten Zubringerflug
Ihren Hauptflug erreichen. Bei allen Flügen, insbesondere bei
Flügen mit Zwischenlandung und Umsteigen, muss mit Problemen gerechnet
werden, die durch schlechte Witterung, Streiks und Enge im Luftverkehr bedingt
sind. Hier kann es vorkommen, dass ein Anschlussflugzeug versäumt wird
und sich hieraus längere Wartezeiten, ggfs. auch die Notwendigkeit einer
Zwischenübernachtung, ergibt. Aufgrund der zunehmenden Dichte im Flugverkehr
und der damit verbundenen Behinderungen muss teilweise mit erheblichenVerspätungen
(von 4 bis 5 Stunden) gerechnet werden.
In Ihrem Interesse, Sie baldmöglichst an Ihrem Urlaubsort, bzw. vom Urlaubsort
nach Hause zu befödern, müssen wir in Ausnahmefällen auch Transportmittel
ersetzen, das heißt z.B. einen Anschlussflug durch eine Bahn- oder Busfahrt.
Generell sind An- und Abreisetage strapaziös und daher nicht als Urlaubstage
mit Erholungswert zu betrachten.
Freigepäck
Bei Flügen sind falls nicht anders angegeben 20 kg Freigepäck
pro Person zugelassen. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Freigepäckanspruch.
Bei Busreisen können wir nur einen Koffer mit max. 20 kg und leichtes Handgepäck
zulassen. Bei Wintersportreisen können entweder ein paar Ski oder ein Snowboard
je Reiseteilnehmer mitgenommen werden.
Geplante Ferientermine in Baden-Württemberg
Weihnachtsferien: 22.12.2008 10.01.2009
Faschingsferien: 23.02.2009 27.02.2009 (evtl. nicht an allen Schulen)
Osterferien: 09.04.2009 17.04.2009 (evtl. nicht an allen Schulen)
Sommerurlaub 2009
Unser neuer Sommerkatalog erscheint im Ende Dezember 2008 und wird automatisch
an alle ehemaligen Reiseteilnehmer verschickt.
Zuschüsse
Teilnehmer unter 18 Jahren aus kinderreichen und einkommensschwachen Familien
(insbesondere mit Stuttgarter Familienpass) kann auf rechtzeitigen Antrag (sechs
Wochen vor jeweiligem Ferienbeginn) ein Zuschuss gewährt werden. Auskünfte
und Beratung hierzu erhalten Sie von uns gern telefonisch. |