Reisehinweise für Winterreisen

Gruppeneinteilung Skikurse*

Skikurs I
Voraussetzung: Skifahranfänger – keine Erfahrung in Technik und Ausrüstung, alpinem Gelände, sowie alpinen Gefahren.
Schulungsziel: Spielerisches Vertrautmachen mit dem Gerät durch Gehen, Steigen, Abfahren bis zum kontrollierten Fahren. Liftfahren in einfachem Gelände.

Skikurs II
Voraussetzung: Beherrschen von Liftfahren, Grundschwung in mittelschwerem alpinem Gelände.
Schulungsziel: Vermittlung von Spaß und Sicherheit in jedem alpinen Gelände durch Umsteigetechnik bzw. Parallelschwung.

Skikurs III
Voraussetzung: Tempokontrolle in jedem alpinen Gelände durch Umsteigeschwünge bzw. Parallelschwünge.
Schulungsziel: Geländeangepasstes Fahren in schwierigem alpinem Gelände, bei Tiefschnee, weicher und harter (Eis-)Piste.

Skikurs IV
Voraussetzung: Sicheres Beherrschen aller alpinen Geländeformen.
Schulungsziel: Gezielte Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens, theo-retische Unterweisung. Rationelles Fahren auf Buckelpiste, harter Piste und im Tiefschnee mit verschiedenen Techniken.

Carven
Die aktuelle Carvingtechnik wird in allen Könnerstufen in das Schulungsprogramm eingebaut.

Zwergerlkurs
Voraussetzung: Wenn Ihr Kind mindestens 4 Jahre alt ist, seine Skier schon selbst tragen kann und spielerisch Skifahren lernen möchte, ist der Zwergerlkurs bei ERD-Familienreisen genau das Richtige. Hier wird individuell auf Ihr Kind eingegangen, in kleinen Gruppen und von besonders geschulten und motivierten Skilehrern.

Gruppeneinteilung Snowboardkurse*

Snowboardkurs A
Voraussetzung: Anfänger und Einsteiger; keine oder nur sehr geringe Erfahrung
Schulungsziel: Gerutschtes Schwingen (Front- und Backside), sicheres Schwingen in einfachem Gelände, Liftfahren (Schlepp- und Sessellift)

Snowboardkurs F
Voraussetzung: Liftfahren, sicheres Schwingen in einfachem und mittelschwerem Gelände.
Schulungsziel: Gezielte Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens und der Schwungqualität, Streck- und Beugeschwingen, funktionelles Fahren in steilem Gelände.

*Die Einteilung in die verschiedenen Kursklassen erfolgt vor Ort durch das ERD-Team. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die den jeweiligen Mindestvoraussetzungen nicht entsprechen, bei der örtlichen Skischule anzumelden (Sonderkosten).

Bei Freizeiten, die für unter 16-jährige...
...ausgeschrieben sind, besteht Ski- oder Snowboard-Kurspflicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes für unter 16-jährige.

Bei Freizeiten für über 16-jährige...
... können sich die Reiseteilnehmer entscheiden, ob sie am Ski- oder Snowboardkurs teilnehmen möchten. Bitte unbedingt bei der Buchung angeben, ob eine Teilnahme am Kurs gewünscht ist, da wir je nach Anzahl der Anmeldungen die Ski- und SnowboardlehrerInnen einteilen werden.

Snowboard
Bei Reisen für Familien und für Erwachsene ab 18 J. mit diesem Zeichen wird zusätzlich Snowboardbetreuung angeboten. Die Snowboarder fahren in Gruppen von ca. 8 Personen und werden von einem ERD-Mitarbeiter angeleitet.

Kurse für Erwachsene und Skibetreuung für Eltern
Ski- und Snowboardkurse werden bei Reisen für über 18-jährige erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen je Kurs durchgeführt.
Für die bei Familienreisen ausgeschriebene Skibetreuung für Eltern (keine Anfänger) gilt ebenfalls eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Die Kurse finden halbtags statt.

Skipass
Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubskalkulation an die Kosten für Lifte und Bergbahnen. Bei unseren Ausschreibungen haben wir - sofern die neuen Skipasstarife noch nicht bekannt waren – zur Orientierung die Preise der letzten Saison angegeben. Teilweise muss mit einer Erhöhung gerechnet werden. Bei Schneemangel erfolgt bei vielen Bergbahnen keine Rückerstattung.

Schneeverhältnisse
Aus Umwelt- und auch aus Gesundheitsaspekten werden wir bei extremem Schneemangel auf das Ski- u. Snowboardfahren verzichten und entsprechende Alternativprogramme anbieten.

Altersgrenzen
Voraussetzung für die Teilnahme an Freizeiten ab 16 ist das vollendete 16. Lebensjahr (Alter 16), bei Reisen für Erwachsene das vollendete 18. Lebensjahr (Alter 18) am ersten Reisetag. Wir überprüfen bei der Abfahrt die Ausweise und müssen ggf. Teilnehmer zurückweisen.

Rauchverbot im Bus
Bei unseren Bustouren gilt ein Rauchverbot im Fahrgastraum. Mit Ihrer Reiseanmeldung erklären Sie sich damit einverstanden.

Selbstverpflegerhäuser
Diese Häuser haben meistens keinen Service. Die Reiseteilnehmer sind selbst für die Ordnung und Sauberkeit der Zimmer und des Hauses sowie für Tisch- und Spüldienste verantwortlich.

Häuser mit Service / Hotelbetrieb
Dies sind Häuser von einfachen Pensionen bis Luxushotels, die normalen Hotelservice bieten. (Ausnahme: bei Unterbringung in Appartements findet normalerweise während Ihres Aufenthaltes keine Reinigung und Handtuchwechsel statt.)

Zimmerverteilung
Bei Freizeiten, die für unter 18-jährige ausgeschrieben sind, werden keine Doppelzimmer an “Pärchen” vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes für unter 18-jährige Teilnehmer.

Zimmerbelegung
Bitte geben Sie Ihren Unterbringungswunsch in der Reiseanmeldung an. Auch Einzelreisende können sich im Doppel- oder Mehrbettzimmer anmelden. Wir werden uns bemühen, Sie Ihrem Wunsch entsprechend unterzubringen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Soweit eine entsprechende Belegung nicht möglich ist, d.h. wir bis kurz vor Reiseantritt keine(n) Zimmerpartner finden, ist der höhere Preis (z.B. für Einzelzimmer) zu entrichten.

Schriftliche Reisebuchung und telefonische Reservierung
Für Ihre Reisebuchung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular im Prospekt auf der letzten Seite - per Post oder Fax, bzw. Ihre über das Buchungsformular im Internet gesandte E-Mail. Wir nehmen auch gerne telefonische Reservierungen entgegen. Diese gelten allerdings nur zwei Tage; danach muss uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Reisebestätigung wird Ihnen dann umgehend zugesandt.

Bezahlung/ Reiseunterlagen
Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Rechnung und Ihre Reisebestätigung mit integriertem Sicherungsschein, der die zu leistende Zahlung absichert. Die geforderte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Ca. 4–6 Wochen vor Beginn der Reise senden wir Ihnen zusammen mit dem Informationsbrief eine Restzahlungsaufforderung. Flugscheine etc. erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung am vereinbarten Treffpunkt am Flughafen.

Kontoanschrift
Evangelischer Reisedienst e.V.
Schützenbühlstr. 81
70435 Stuttgart
Volksbank Zuffenhausen (BLZ 600 903 00)
Konto-Nr. 400 025 000.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine Kontoabbuchungen vornehmen.

Mindestteilnehmer
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Gleichzeitig möchten wir Ihnen Gruppenreisen zu erschwinglichen Preisen anbieten. Dies funktioniert nur, wenn sich für jede Reise eine bestimmte Anzahl an Interessenten meldet., d.h. die bei den einzelnen Reisen angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Da dies niemand garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der Qualität der Leistung machen möchten, kann es passieren, dass wir eine Reise absagen müssen – spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Falls wir Ihnen alternativ kein anderes Reiseziel anbieten können, erfolgt die Absage kostenfrei und ersatzlos.

Informationsbrief/-treffen
Alle für Ihre Reise notwendigen Angaben bezüglich Reiseleitung, Treffpunkt, Abfahrtszeit, Verpflegungsleistungen, Urlaubsadresse, Visa- und Devisenbestimmungen werden in einem Informationsbrief rechtzeitig bekannt gegeben (ca. 4–6 Wochen vor Reisebeginn). Vor Ihrer Reise laden wir Sie zu einem Informationsabend ein.

Reisedokumente
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses hinsichtlich der Notwendigkeit eventueller Verlängerung. Im allgemeinen muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein. Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich für die genaue Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Jede Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen. Bitte beachten Sie unsere Informationen im Katalog und / oder Informationsbrief, welche sich normalerweise auf Einreisebedingungen ausschließlich für deutsche Staatsbürger beziehen.

Teilnehmerlisten
Ein Ziel des ERD ist auch, es den Teilnehmern zu ermöglichen, über das Ende der Reise hinaus den Kontakt zu den Mitreisenden zu halten. Deshalb ist es bei uns seit langem Tradition, auf allen Reisen eine Teilnehmerliste mit den Adressen, E-mail und Telefonnummern auszugeben. Sollten Sie mit der Aufnahme Ihrer Daten in die Liste nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte vor der Reise kurz schriftlich oder per Fax mit.

Drogenverbot
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen aller Art, sowie Aufputschmitteln bei unseren Reisen strengstens untersagt ist. Für die daraus entstehenden Folgen haften ausschließlich die Teilnehmer und deren Eltern. Der Reiseleiter ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung jederzeit von der Reise auszuschließen.

Impfschutz
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Leitung und pädagogische Mitarbeiter
Alle unsere Reisen werden von geschulten, ehrenamtlichen Reiseleitern geführt. Bei Freizeiten für unter 18-jährige wird normalerweise für jeweils 10 Teilnehmer ein pädagogischer Mitarbeiter eingesetzt, der gleichzeitig auch Ski- oder Snowboardlehrer ist.
Sofern bei Drucklegung des Katalogs bereits bekannt, haben wir den Namen der Reiseleitung bei der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Selbstverständlich können sich hierbei bis zum Reisebeginn noch Änderungen ergeben; d.h. dass ein(e) andere(r) Reiseleiter(in) zum Einsatz kommt.

Flugreisen
Die Anreise erfolgt mit Charter- oder Linienmaschinen in der Touristenklasse (Economy-Class) – vorbehaltlich Änderungen der Fluggesellschaften und Streckenführung. Definitive Flugzeiten standen bei Drucklegung des Kataloges noch nicht fest.
Sie können generell nicht damit rechnen, dass Ihr Abflug zum Reiseort morgens stattfindet. Der Abflug kann auch in den Nachmittags- oder Abendstunden beginnen. Umgekehrt können Sie ebenfalls nicht damit rechnen, dass der Rückflug erst nachmittags oder abends stattfindet. Auch hier ist es möglich, dass der Abflug schon früh morgens erfolgt. Beides liegt an den Plänen der Fluggesellschaften, die sich ständig ändern und bei Drucklegung des Prospektes, manchmal sogar bei der Buchung Ihrer Reise, noch nicht abschließend feststehen.
Direktflüge bedeuten lediglich, dass ein Umsteigen nicht erforderlich ist. Zwischenlandungen sind jedoch möglich. Wenn sich aus dem Prospekt und Ihrer Buchung kein Direktflug ergibt, so erfolgen in aller Regel Zwischenlandungen mit hierdurch bedingten, international üblichen und vorgeschriebenen Warte- und Eincheckzeiten. Es kann, je nach Flugplänen der jeweiligen Saison, auch vorkommen, dass Sie über einen sogenannten „Zubringerflug“ Ihren „Hauptflug“ erreichen. Bei allen Flügen, insbesondere bei Flügen mit Zwischenlandung und Umsteigen, muss mit Problemen gerechnet werden, die durch schlechte Witterung, Streiks und Enge im Luftverkehr bedingt sind. Hier kann es vorkommen, dass ein Anschlussflugzeug versäumt wird und sich hieraus längere Wartezeiten, ggfs. auch die Notwendigkeit einer Zwischenübernachtung, ergibt. Aufgrund der zunehmenden Dichte im Flugverkehr und der damit verbundenen Behinderungen muss teilweise mit erheblichenVerspätungen (von 4 bis 5 Stunden) gerechnet werden.
In Ihrem Interesse, Sie baldmöglichst an Ihrem Urlaubsort, bzw. vom Urlaubsort nach Hause zu befödern, müssen wir in Ausnahmefällen auch Transportmittel ersetzen, das heißt z.B. einen Anschlussflug durch eine Bahn- oder Busfahrt. Generell sind An- und Abreisetage strapaziös und daher nicht als Urlaubstage mit Erholungswert zu betrachten.

Freigepäck
Bei Flügen sind – falls nicht anders angegeben – 20 kg Freigepäck pro Person zugelassen. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Freigepäckanspruch. Bei Busreisen können wir nur einen Koffer mit max. 20 kg und leichtes Handgepäck zulassen. Bei Wintersportreisen können entweder ein paar Ski oder ein Snowboard je Reiseteilnehmer mitgenommen werden.

Geplante Ferientermine in Baden-Württemberg
Weihnachtsferien: 22.12.2008 – 10.01.2009
Faschingsferien: 23.02.2009 – 27.02.2009 (evtl. nicht an allen Schulen)
Osterferien: 09.04.2009 – 17.04.2009 (evtl. nicht an allen Schulen)

Sommerurlaub 2009
Unser neuer Sommerkatalog erscheint im Ende Dezember 2008 und wird automatisch an alle ehemaligen Reiseteilnehmer verschickt.

Zuschüsse
Teilnehmer unter 18 Jahren aus kinderreichen und einkommensschwachen Familien (insbesondere mit Stuttgarter Familienpass) kann auf rechtzeitigen Antrag (sechs Wochen vor jeweiligem Ferienbeginn) ein Zuschuss gewährt werden. Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie von uns gern telefonisch.






ERD e.V. · Schützenbühlstraße 81 · 70435 Stuttgart · Telefon: 0711.82 03 22 10 · Fax: 0711.82 03 22 22 · Email: info@erd.de