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Reisehinweise zu Sommerreisen
Unterbringung
Selbstverpflegerhäuser
Diese Häuser haben meistens keinen Service. Die Reiseteilnehmer sind selbst
für die Ordnung und Sauberkeit der Zimmer und des Hauses sowie für
Tisch- und Spüldienste verantwortliche.
Häuser mit Service / Hotelbetrieb
Dies sind Häuser von einfachen Pensionen bis Luxushotels, die normalen
Hotelservice bieten. (Ausnahme: bei Unterbringung in Appartements findet normalerweise
während Ihres Aufenthaltes keine Reinigung und Handtuchwechsel statt)
Camps
Unterbringung in Zelten
Altersgrenzen
Voraussetzung für die Teilnahme an Freizeiten ab 16 ist das vollendete
16. Lebensjahr (Alter 16), bei Reisen für Erwachsene das vollendete 18.
Lebensjahr (Alter 18) am Abreisetag. Wir überprüfen bei der Abfahrt
die Ausweise und müssen ggf. Teilnehmer zurückweisen.
Rauchverbot im Bus
Bei unseren Bustouren gilt ein Rauchverbot im Fahrgastraum. Mit Ihrer Reiseanmeldung
erklären Sie sich damit einverstanden.
Zimmerverteilung
Bei Freizeiten, die für unter 18-Jährige ausgeschrieben sind, werden
keine Doppelzimmer an Pärchen vergeben. Es gelten die Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes für unter 18-jährige Teilnehmer.
Zimmerbelegung
Bitte geben Sie Ihren Unterbringungswunsch in der Reiseanmeldung an. Auch Einzelreisende
können sich im Doppel- oder Mehrbettzimmer anmelden. Wir werden uns bemühen,
Sie Ihrem Wunsch entsprechend unterzubringen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch
nicht. Soweit eine entsprechende Belegung nicht möglich ist, d.h. wir bis
kurz vor Reiseantritt keine(n) Zimmerpartner finden, ist der höhere Preis
(z.B. für Einzelzimmer) zu entrichten.
Schriftliche Reisebuchung und telefonische Reservierung
Für Ihre Reisebuchung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular
im Prospekt auf der letzten Seite - per Post oder Fax, bzw. Ihre über das
Buchungsformular im Internet gesandte EMail. Wir nehmen auch gerne telefonische
Reservierungen entgegen. Diese gelten allerdings nur zwei Tage; danach muss
uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Reisebestätigung wird Ihnen
dann umgehend zugesandt.
Bezahlung/ Reiseunterlagen
Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Rechnung und Ihre Reisebestätigung
mit integriertem Sicherungsschein, der die zu leistende Zahlung absichert. Die
geforderte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Ca. 46 Wochen
vor Beginn der Reise senden wir Ihnen zusammen mit dem Informationsbrief eine
Restzahlungsaufforderung. Flugscheine etc. erhalten Sie von Ihrer Reiseleitung
am vereinbarten Treffpunkt am Flughafen.
Kontoanschrift
Evangelischer Reisedienst e.V.
Schützenbühlstr. 81
70435 Stuttgart
Volksbank Zuffenhausen (BLZ 600 903 00)
Konto-Nr. 400 025 000.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine Kontoabbuchungen
vornehmen.
Bitte beachten
Umweltbedingte Strandverschmutzung und schlechte Wasserqualität berechtigen
nicht zur Minderung des Reisepreises. Wir machen darauf aufmerksam, dass in
südlichen Ländern die Speisen oft nur halbwarm serviert werden und
das Essen anders gewürzt ist.
Mindestteilnehmer
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Gleichzeitig möchten wir
Ihnen Gruppenreisen zu erschwinglichen Preisen anbieten. Dies funktioniert nur,
wenn sich für jede Reise eine bestimmte Anzahl an Interessenten meldet.,
d.h. die bei den einzelnen Reisen angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht
ist. Da dies niemand garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der
Qualität der Leistung machen möchten, kann es passieren, dass wir
eine Reise absagen müssen spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.
Falls wir Ihnen alternativ kein anderes Reiseziel anbieten können, erfolgt
die Absage kostenfrei und ersatzlos.
Informationsbrief/-treffen
Alle für Ihre Reise notwendigen Angaben bezüglich Reiseleitung, Treffpunkt,
Abfahrtszeit, Verpflegungsleistungen, Urlaubsadresse, Visa- und Devisenbestimmungen
werden in einem Informationsbrief rechtzeitig bekannt gegeben (ca. 46
Wochen vor Reisebeginn). Vor Ihrer Reise laden wir Sie zu einem Informationsabend
ein.
Reisedokumente
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses hinsichtlich
der Notwendigkeit eventueller Verlängerung. Im allgemeinen muss der Reisepass
noch mindestens 6 Monate gültig sein. Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich
für die genaue Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
verantwortlich. Jede Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen. Bitte beachten
Sie unsere Informationen im Katalog und / oder Informationsbrief, welche sich
normalerweise auf Einreisebedingungen ausschließlich für deutsche
Staatsbürger beziehen.
Teilnehmerlisten
Ein Ziel des ERD ist auch, es den Teilnehmern zu ermöglichen, über
das Ende der Reise hinaus den Kontakt zu den Mitreisenden zu halten. Deshalb
ist es bei uns seit langem Tradition, auf allen Reisen eine Teilnehmerliste
mit den Adressen, E-mail und Telefonnummern auszugeben. Sollten Sie mit der
Aufnahme Ihrer Daten in die Liste nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies
bitte vor der Reise kurz schriftlich oder per Fax mit.
Drogenverbot
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen
aller Art, sowie Aufputschmitteln bei unseren Reisen strengstens untersagt ist.
Für die daraus entstehenden Folgen haften ausschließlich die Teilnehmer
und deren Eltern. Der Reiseleiter ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung
jederzeit von der Reise auszuschließen.
Impfschutz
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
wird verwiesen.
Leitung und pädagogische Mitarbeiter
Alle unsere Reisen werden von geschulten, ehrenamtlichen Reiseleitern geführt.
Bei Freizeiten für unter 16-Jährige wird normalerweise für jeweils
10 Teilnehmer ein pädagogischer Mitarbeiter eingesetzt. Sofern bei Drucklegung
des Katalogs bereits bekannt, haben wir den Namen der Reiseleitung bei der jeweiligen
Reiseausschreibung angegeben. Selbstverständlich können sich hierbei
bis zum Reisebeginn noch Änderungen ergeben; d.h. dass ein(e) andere(r)
Reiseleiter(in) zum Einsatz kommt.
Flugreisen
Die Anreise erfolgt mit Charter- oder Linienmaschinen in der Touristenklasse
(Economy-Class) vorbehaltlich Änderungen der Fluggesellschaften
und Streckenführung. Definitive Flugzeiten standen bei Drucklegung des
Kataloges noch nicht fest. Sie können generell nicht damit rechnen, dass
Ihr Abflug zum Reiseort morgens stattfindet. Der Abflug kann auch in den Nachmittags-
oder Abendstunden beginnen. Umgekehrt können Sie ebenfalls nicht damit
rechnen, dass der Rückflug erst nachmittags oder abends stattfindet. Auch
hier ist es möglich, dass der Abflug schon früh morgens erfolgt. Beides
liegt an den Plänen der Fluggesellschaften, die sich ständig ändern
und bei Drucklegung des Prospektes, manchmal sogar bei der Buchung Ihrer Reise,
noch nicht abschließend feststehen. Direktflüge bedeuten lediglich,
dass ein Umsteigen nicht erforderlich ist. Zwischenlandungen sind jedoch möglich.
Wenn sich aus dem Prospekt und Ihrer Buchung kein Direktflug ergibt, so erfolgen
in aller Regel Zwischenlandungen mit hierdurch bedingten, international üblichen
und vorgeschriebenen Warte- und Eincheckzeiten. Es kann, je nach Flugplänen
der jeweiligen Saison, auch vorkommen, dass Sie über einen sogenannten
Zubringerflug Ihren Hauptflug erreichen. Bei allen Flügen,
insbesondere bei Flügen mit Zwischenlandung und Umsteigen, muss mit Problemen
gerechnet werden, die durch schlechte Witterung, Streiks und Enge im Luftverkehr
bedingt sind. Hier kann es vorkommen, dass ein Anschlussflugzeug versäumt
wird und sich hieraus längere Wartezeiten ergeben, ggfs. auch die Notwendigkeit
einer Zwischenübernachtung. Aufgrund der zunehmenden Dichte im Flugverkehr
und der damit verbundenen
Behinderungen muss teilweise mit erheblichenVerspätungen (von 4 bis 5 Stunden)
gerechnet
werden. In Ihrem Interesse, Sie baldmöglichst an Ihrem Urlaubsort, bzw.
vom Urlaubsort nach Hause
zu befödern, müssen wir in Ausnahmefällen auch Transportmittel
ersetzen, das heißt z.B. einen
Anschlussflug durch eine Bahn- oder Busfahrt. Generell sind An- und Abreisetage
strapaziös
und daher nicht als Urlaubstage mit Erholungswert zu betrachten.
Freigepäck
Bei Flügen sind - falls nicht anders angegeben - 20 kg Freigepäck
pro Person zugelassen. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Freigepäckanspruch.
Bei Busreisen können wir nur einen Koffer mit max. 20 kg und leichtes Handgepäck
zulassen.
Geplante Ferientermine in Baden-Württemberg
Ostern: 14.04. - 17.04.09 (evtl. nicht an allen Schulen)
Pfingsten: 25.05. - 06.06.09
Sommer: 30.07. - 12.09.09
Zuschüsse
Teilnehmer unter 18 Jahren aus kinderreichen und einkommensschwachen Familien
(insbesondere mit Stuttgarter Familienpass) kann auf rechtzeitigen Antrag (sechs
Wochen vor jeweiligem Ferienbeginn) ein Zuschuss gewährt werden. Auskünfte
und Beratung hierzu erhalten
Sie von uns gerne telefonisch. |